Forstwirtschaft im Spannungsfeld
Photovoltaik
Mit der neuen PV Förderung, die Anlagen bis 35 kvp von der Umsatzsteuer (Ust) befreit, steigt auch das Interesse an der Umsetzung von Anlagen auf den Betrieben an.
Diese „Ust–Förderung“ ist im landwirtschaftlichen Bereich kombinierbar mit einer Investförderung für die Anlage. Vorsteuerabzugsberechtigte können die Ust Befreiung in Anspruch nehmen und einen Antrag für die Förderung stellen, dasselbe gilt bei gewerblichen Anlagen. Über das Beratungsmodell energieautarker Bauernhof können aber auch pauschalierte Betriebe eine Förderung für ihre Anlage bekommen.
Diese „Ust–Förderung“ ist im landwirtschaftlichen Bereich kombinierbar mit einer Investförderung für die Anlage. Vorsteuerabzugsberechtigte können die Ust Befreiung in Anspruch nehmen und einen Antrag für die Förderung stellen, dasselbe gilt bei gewerblichen Anlagen. Über das Beratungsmodell energieautarker Bauernhof können aber auch pauschalierte Betriebe eine Förderung für ihre Anlage bekommen.
Biomasseanlagen
Auch für Biomasseheizungen können attraktive Förderungen in Anspruch genommen werden. Speziell Biomasseheizungen, die auch zur Heutrocknung genutzt werden, müssen entsprechend groß dimensioniert werden. Über die KPC kann die Investition als Einzelmaßnahme gefördert werden, der Fördersatz ist mit Euro 300/KW (max. 50 Prozent der Investkosten) hoch interessant. Über den energieautarken Bauernhof besteht alternativ eine Fördermöglichkeit, diese ist insbesondere dann ein Thema, wenn neben der Biomasseanlage weitere Maßnahmen getätigt werden.
Bei Fragen zur Umsetzung und Förderbarkeit wird empfohlen das Beratungsangebot der LK in Anspruch zu nehmen, damit die verschiedenen Möglichkeiten bestmöglich genutzt und aufeinander abgestimmt werden können. Die LK bietet auch Unterstützung bei der Antragstellung und Ausschreibung an und bietet damit ein rundes Gesamtangebot.
Bei Fragen zur Umsetzung und Förderbarkeit wird empfohlen das Beratungsangebot der LK in Anspruch zu nehmen, damit die verschiedenen Möglichkeiten bestmöglich genutzt und aufeinander abgestimmt werden können. Die LK bietet auch Unterstützung bei der Antragstellung und Ausschreibung an und bietet damit ein rundes Gesamtangebot.
Waldverjüngung-Wildschaden-Kontrollsystem (WWKS)
Das WWKS wurde im Jahr 2020 im Land Vorarlberg implementiert. Kernelemente sind nach statistischen Kriterien verteilte Vergleichszäune und ergänzende Flächen auf denen der Verbissindex erhoben wird. Bei der Auswertung werden sieben Kriterien erhoben und bewertet. Die Gesamtstammzahl an Bäumen (sechs Bäume je 25 Quadratmeter sind gefordert) die Baum- artenzahl (je nach Waldtyp ein bis vier Baumarten), der Mischungstyp, das Vorhandensein der Zielbaumarten, der Baumhöhenzuwachs, der Verbissindex und der Strauchvolumensindex.
In der Beurteilung wird anhand einer Matrix bewertet: Schaden, Nutzen, Schaden und Nutzen, weder Schaden noch Nutzen für die jeweilige Fläche. Die Ergebnisse werden für die jeweilige Wildregion ausgewertet und erlauben Rückschlüsse auf die Gesamtsituation. (Die Auswertungen sind online auf der Homepage des Landes Vorarlberg veröffentlicht: https://vorarlberg.at/land-forstwirtschaft). Diese werden durch ein ebenfalls auf der Homepage veröffentlichtes forstliches Gutachten, welches die Einordnung der Ergebnisse und der vorliegenden Situation in der Wildregion erleichtert, ergänzt.
Für die Wildregion und die großräumige Betrachtung ist damit eine Aussage möglich, im Detail aber, bezogen auf Reviere oder Einzelflächen können keine direkten Schlüsse gezogen werden, das muss weiterhin vor Ort, gemeinsam mit Experten erfolgen. Die Forstexperten betonen, dass das WWKS am Anfang steht. Unterschiede werden mit der Zeit zunehmen und Tendenzen besser herauslesbar werden. Das WWKS stellt auch nicht das forstliche Gutachten dar oder ersetzt dieses, es ist vielmehr ein Teil davon und die Ergebnisse sollen darin einfließen. Das forstliche Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Abschussplanbesprechungen.
Im heurigen Jahr wurde manches bereits im Vorfeld behandelt und versucht einen gemeinsamen Nenner zu finden. Es gab dazu Vorbesprechungen auf verschiedenen Ebenen: Behörde, Jagd, Grundbesitzer, und LK. Das ist grundsätzlich zulässig und muss jede Gruppe für sich entscheiden. Die Erwartung ist aber, dass die Abschussplanbesprechungen sauber erfolgen. Die Vorbesprechung kann nicht das Ergebnis der Abschussplanbesprechungen vorwegnehmen, sonst ist eines der beiden zuviel. Wenn es hilft, bei den Abschussplanungsgesprächen zu Ergebnissen zu kommen, die in die richtige Richtung gehen und von allen getragen werden, dann ist aus Sicht des Ausschusses nichts dagegen einzuwenden. Patentrezepte gibt es keine, die Interessen sind oft unterschiedlich. Im Vorfeld reden und sich abstimmen scheint aber jedenfalls wichtig und sinnvoll. Schlussendlich geht es dann aber auch um die Umsetzung, die Abschussvorgaben stellen Mindestabschüsse dar, nicht die Obergrenze, das ist nicht zu verwechseln.
In der Beurteilung wird anhand einer Matrix bewertet: Schaden, Nutzen, Schaden und Nutzen, weder Schaden noch Nutzen für die jeweilige Fläche. Die Ergebnisse werden für die jeweilige Wildregion ausgewertet und erlauben Rückschlüsse auf die Gesamtsituation. (Die Auswertungen sind online auf der Homepage des Landes Vorarlberg veröffentlicht: https://vorarlberg.at/land-forstwirtschaft). Diese werden durch ein ebenfalls auf der Homepage veröffentlichtes forstliches Gutachten, welches die Einordnung der Ergebnisse und der vorliegenden Situation in der Wildregion erleichtert, ergänzt.
Für die Wildregion und die großräumige Betrachtung ist damit eine Aussage möglich, im Detail aber, bezogen auf Reviere oder Einzelflächen können keine direkten Schlüsse gezogen werden, das muss weiterhin vor Ort, gemeinsam mit Experten erfolgen. Die Forstexperten betonen, dass das WWKS am Anfang steht. Unterschiede werden mit der Zeit zunehmen und Tendenzen besser herauslesbar werden. Das WWKS stellt auch nicht das forstliche Gutachten dar oder ersetzt dieses, es ist vielmehr ein Teil davon und die Ergebnisse sollen darin einfließen. Das forstliche Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Abschussplanbesprechungen.
Im heurigen Jahr wurde manches bereits im Vorfeld behandelt und versucht einen gemeinsamen Nenner zu finden. Es gab dazu Vorbesprechungen auf verschiedenen Ebenen: Behörde, Jagd, Grundbesitzer, und LK. Das ist grundsätzlich zulässig und muss jede Gruppe für sich entscheiden. Die Erwartung ist aber, dass die Abschussplanbesprechungen sauber erfolgen. Die Vorbesprechung kann nicht das Ergebnis der Abschussplanbesprechungen vorwegnehmen, sonst ist eines der beiden zuviel. Wenn es hilft, bei den Abschussplanungsgesprächen zu Ergebnissen zu kommen, die in die richtige Richtung gehen und von allen getragen werden, dann ist aus Sicht des Ausschusses nichts dagegen einzuwenden. Patentrezepte gibt es keine, die Interessen sind oft unterschiedlich. Im Vorfeld reden und sich abstimmen scheint aber jedenfalls wichtig und sinnvoll. Schlussendlich geht es dann aber auch um die Umsetzung, die Abschussvorgaben stellen Mindestabschüsse dar, nicht die Obergrenze, das ist nicht zu verwechseln.
Fütterungen
Für die Errichtung von Rotwildfütterungen wird nach Jagdgesetz kein Bescheid benötigt. Die Zustimmung des Grundbesitzers muss vorliegen. Der Ausschuss sieht es in diesem Zusammenhang als problematisch an, dass Fütterungen, die gemäß wildökologischer Raumplanung für max. 80 Stück Rotwild errichtet werden sollen, in manchen Fällen von wesentlich mehr Tieren aufgesucht werden. In manchen Regionen ist das augenscheinlich und lässt auf einen hohen Wildbestand schließen.
Abschussplanungen
Die Abschussplanungen und die Einhaltung der Vorgaben, betreffen im Ergebnis jeden Jäger und jeden Grundbesitzer mit seinem eigenen Wald. Die Grundbesitzer sind daher aufgefordert, sich auch damit zu beschäftigen. Lädt die Genossenschaft oder der Jagdausschuss zur Besprechung ein, sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Wenn man nur hinterher nicht mit den Ergebnissen zufrieden ist, dann ist es zu spät.
Holzmarkt
Der Holzmarkt entwickelt sich derzeit etwas gebremst. Teuerung und rückläufige Konjunktur reduzieren die Nachfrage und drücken die Preise. Konkreter Nachfrage zu entsprechenden Preisen kann aber nach wie vor entsprochen wer-den. Einen Teil der Kosten für die Waldpflege fängt die Förderung über den Waldfonds auf, aber nicht alles. Energieholz ist noch relativ stabil, wenngleich der Winter mild war. Das warme Frühjahr führt zu frühem Käferflug, die Gefahr einer starken Vermehrung besteht. Der Borkenkenkäferbefall ist derzeit nicht hoch, es muss jetzt aber unbedingt aufgepasst werden.
Die Wertholzsubmission in Tirol brachte für die teilnehmenden Vorarlberger erfreuliche Ergebnisse. Es konnten Fichtenstämme mit Preisen zwischen 500 und 700 Euro je Festmeter verkauft werden.
Bis 2040 soll 100 Prozent der Vorarlberger Wärmeversorgung aus erneuerbarer Energie stammen. Derzeit werden 2.900 GWh Energie aus fossilen Brennstoffen genutzt. Holz aus Vorarlberg kann davon zusätzlich 370 GWh ersetzen. Das entspricht etwa 200.000 fmHolz, die zusätzlich nachhaltig genutzt werden könnten. Die Abwicklung der Förderungen für den Waldfonds erfolgen größtenteils über Rahmenanträge. Diese erleichtert es den Waldbesitzern wesentlich an den verschiedenen Maßnahmen teilzunehmen. Zukünftig muss die Antragstellung digital über die DFP, die digitale Förderplattform der AMA, erfolgen. Es sollte weiterhin möglich sein, einen Rahmenantrag einzureichen. Der Ausschuss betont die Bedeutung des Rahmenantrages. Ohne diesen und die Unterstützung durch Waldaufseher und Waldverband wäre es nicht möglich, die verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der Waldbauern für die Waldpflege und die Klimawandelanpassung so gut zu nutzen. Der Waldfonds hat sich zum zentralen und unverzichtbaren Förderinstrument für den Aufbau eines zukunftsfähigen und klimafitten Waldes entwickelt.
Die Wertholzsubmission in Tirol brachte für die teilnehmenden Vorarlberger erfreuliche Ergebnisse. Es konnten Fichtenstämme mit Preisen zwischen 500 und 700 Euro je Festmeter verkauft werden.
Bis 2040 soll 100 Prozent der Vorarlberger Wärmeversorgung aus erneuerbarer Energie stammen. Derzeit werden 2.900 GWh Energie aus fossilen Brennstoffen genutzt. Holz aus Vorarlberg kann davon zusätzlich 370 GWh ersetzen. Das entspricht etwa 200.000 fmHolz, die zusätzlich nachhaltig genutzt werden könnten. Die Abwicklung der Förderungen für den Waldfonds erfolgen größtenteils über Rahmenanträge. Diese erleichtert es den Waldbesitzern wesentlich an den verschiedenen Maßnahmen teilzunehmen. Zukünftig muss die Antragstellung digital über die DFP, die digitale Förderplattform der AMA, erfolgen. Es sollte weiterhin möglich sein, einen Rahmenantrag einzureichen. Der Ausschuss betont die Bedeutung des Rahmenantrages. Ohne diesen und die Unterstützung durch Waldaufseher und Waldverband wäre es nicht möglich, die verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der Waldbauern für die Waldpflege und die Klimawandelanpassung so gut zu nutzen. Der Waldfonds hat sich zum zentralen und unverzichtbaren Förderinstrument für den Aufbau eines zukunftsfähigen und klimafitten Waldes entwickelt.